PflegeDienst 2/2019

Ratgeber der DAlzG: Umzug ins Pflegeheim „Konzertierte Aktion Pflege“ legt Ergebnisse vor: mehr Geld, mehr Personal und mehr Ausbildung Mit der „konzertierten Aktion Pflege“ hatte sich die Bundes- regierung viel vorgenommen. Nach einem Jahr Beratung haben Bundesfamilienministerin Fran- ziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesund- heitsminister Jens Spahn am 4. Juni 2019 die Ergebnisse und Beschlüsse der gemeinsamen Aktion vorgestellt. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personal- schlüssel eingeführt, die Anwer- bung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungs- einrichtungen gesteigert werden. Dazu verspricht Spahn: „Wir wer- den weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“ Pflegekräfte können zudem auf „mehr Verantwortung“, hoffen, die sie durch die vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Heilkunde- übertragungsrichtlinie erlangen würden. Die Richtlinie ist am 22. März 2012 in Kraft getreten und legt die Bedingungen für die Dele- gation heilkundlicher Aufgaben an Pflegekräfte fest. Neben den praktischen Tätigkeiten sollen Pflegekräfte auch eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen dürfen. Dieser Passus dürfte der Grund sein, warum die Umsetzung der Richtlinie nicht so richtig voran- kommt. Der Beschluss der „Kon- zertierten Aktion Pflege“ könnte nun dazu beitragen, die Delega- tion heilkundlicher Aufgaben an Pflegekräfte zu beschleunigen. Es wurde beschlossen, 7 7 den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u. a. Standards zur Zusammenarbeit mit ande- ren Gesundheitsberufen (z. B. Ärzten) entwickelt und weitere Verordnungsmöglichkeiten geprüft. Das BMG startet die- sen Prozess noch dieses Jahr. 7 7 und die bestehenden Möglich- keiten, Heilkunde auf Pflege- fachkräfte zu übertragen, bes- ser zu nutzen und bestehende Hürden abzubauen. In diesem Sinne verpflichten sich der GKV-Spitzenverband, die Kranken- und Pflegekassen, die Verbände der Pflegeeinrichtungen sowie die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft dazu, ab Ende 2019 im Rahmen von Modellvorhaben die Verordnung von Pflegehilfs- mitteln durch Pflegefachpersonen in der teil- und vollstationären und häuslichen Krankenpflege zu erproben. Sie fordern die Bundes- ärztekammer und die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung auf, diesen Prozess zu unterstützen. Der GKV-Spitzenverband wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) alle zwei Jahre – erstmals zum 31. De- zember 2020 – einen Bericht zu den aktuellen, geplanten bzw. durchgeführten Modellprojekten im Rahmen des § 63 Absatz 3b und 3c SGB vorlegen. Menschen mit einer Demenzdiagnose können oft noch lange zu Hause leben, wenn sie Unterstützung durch Angehörige, Freunde, Nachbarn sowie pro- fessionelle Pflege- und Betreuungsangebote haben. Wenn die Krankheit jedoch fortschreitet oder wenn ein erhöhter körperlicher Pflegebedarf hinzukommt, stellt sich häufig irgendwann die Frage nach Alterna- tiven zum Leben zu Hause. Der Ratgeber „Umzug ins Pflegeheim“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) gibt Hilfestellung für diese Entscheidung. Katrin S. besucht ihre alten Eltern und findet beide in einem desolaten Zustand vor: Der demenzkranke Vater vergisst nun auch, rechtzeitig die Toilette auf- zusuchen, die Mutter ist verzweifelt und mit der Situation völlig überfordert. Dies ist nur eine beispiel- hafte Geschichte, die zeigt, wie Angehörige durch die Pflege an ihre Grenzen gelangen können. Mit der Broschüre möchte die DAlzG Mut machen, rechtzeitig über Alternativen nachzudenken, bevor die Pflegesituation daheim zur Überforderung wird. Die Bro- schüre bietet einen Überblick zu verschiedenen Wohnformen bei Demenz und Pflegebedürftigkeit sowie Hinweise zu rechtlichen Fragen und zur Finanzierung. Ebenso gibt sie Hilfestellungen für die Suche und Auswahl des passenden Pflegeheims, Tipps zur Vorbereitung des Umzugs und Informationen über Zustän- digkeiten und Tagesabläufe in Pflegeeinrichtungen. Die Broschüre „Umzug ins Pflege- heim. Entscheidungshilfe für Ange- hörige von Menschen mit Demenz“ ist für 4 Euro im Online-Shop der Deutschen Alzheimer Gesellschaft er- hältlich: www.deutsche-alzheimer.de/ index.php?id=58 5 HARTMANN PflegeDienst 2/2019 Kurz & knapp

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