PFLEGEDIENST 2/2022

„Aus Gründen des Patienten- und Personalschutzes sowie der Qualitätssicherung muss eine ordnungsgemäße, hygienisch einwandfreie Durchführung der Reinigung und indikationsgerechten Flächendesinfektionsmaßnahmen als Teil eines Multibarrieresystems zur Prävention und Kontrolle von nosokomialen Infektionen und der Verhütung der Ausbreitung antibiotikaresistenter Mikroorganismen stets gewährleistet sein“, lautet eine der einleitenden Forderungen der aktuellen AWMF-S1-Leitlinie „Hygienische Anforderung an Hausreinigung und Flächendesinfektion“. Die für das Krankenhaus verbindlichen Hygienerichtlinien sind auch richtungsweisend für stationäre Alten- und Pflegeheime, in denen sich in der Mehrzahl multimorbide, abwehrgeschwächte Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko konzentrieren. Nicht zuletzt durch das vermehrte Auftreten resistenter Keime im häuslichen Pflegebereich stehen aber auch ambulante Pflegedienste in der Pflicht, ihre Hygienestandards entscheidend zu verbessern. Warum Flächendesinfektion? Ist den meisten Gesundheitsmitarbeitern die Wichtigkeit der Händedesinfektion bewusst, dürften die Risiken der Keimübertragung durch häufig berührte Flächen hingegen weit weniger im Bewusstsein verankert sein. Beispielsweise kann ein MRSA bis zu sieben Monate auf unbelebten Flächen überleben. Damit geht ein permanentes Risiko für Kreuzkontaminationen einher. Denn die widerstandsfähigen Erreger können über die Flächen auf die Hände der Patienten / Bewohner und der Mitarbeiter gelangen und von dort weiter in der Einrichtung verbreitet werden. Eine erhöhte Infektionsgefahr kann vor allem von Flächen ausgehen, die häufig mit Händen und Haut in Berührung kommen, wie Türgriffe, Handleisten, Rufanlagenknöpfe, Toilettensitze oder Ablagetische. Heute stellen aber auch alle digitalen Geräte wie Smartphones oder auf Tablet-PCs geführten Patienten- / Bewohnerakten und insbesondere die von Bewohnern und Personal gleichermaßen viel genutzten Handys eine nicht zu unterschätzende Kontaminationsquelle dar. Flächendesinfektion wird einfacher Oft wird ein Mangel an Personal und Zeit als Grund genannt, die hohen Anforderungen der verschiedenen Hygienerichtlinien und -empfehlungen nicht korrekt einhalten zu können. Dank moderner Produktlösungen ist dieses Argument heute jedoch nicht mehr überzeugend. Mit schnell und sicher wirksamen Hände-Desinfektionsmitteln und insbesondere mit effizient einsetzbaren, gebrauchsfertigen Flächen-Desinfektionstüchern für den Einmalgebrauch lässt sich in allen Bereichen des Gesundheitswesens ohne Probleme ein funktionierendes Multibarrieresystem aufbauen. Vor allem ist es die früher äußerst zeit- und personalaufwendige Flächendesinfektion, die durch die entsprechenden Convenience-Produkte entscheidend einfacher geworden ist. Durch ihre benutzerfreundlichen Eigenschaften helfen sie, Anwendungsfehler zu vermeiden und damit Hygienerisiken größtmöglich zu minimieren. Für die unterschiedlichen Anforderungen hält HARTMANN ein breites Sortiment an gebrauchsfertigen Desinfektionstüchern wie z. B. Bacillol® 30 Sensitive bereit, die über viele Vorteile verfügen: ½ Benetzung: Die HARTMANN Einmaltücher ermöglichen mit ihrer Tuchqualität aus hochwertigem Vlies eine sehr gute Wirkstoffabgabe. Die zu desinfizierende Oberfläche wird mit einer ausreichenden Menge an Desinfektionsmittel abgewischt und benetzt. ½ Dosierung: Die vorgetränkten Tücher enthalten eine exakt definierte Menge an Wirkstoff-Lösung. Mit einer gleichmäßig benetzten Oberfläche werden Keime sicher inaktiviert. Die Entwicklung einer Toleranz oder Resistenz gegen das Desinfektionsmittel kann bei sachgemäßer Anwendung ausgeschlossen werden. ½ Standzeiten: Im Unterschied zu täglich angesetzten Gebrauchslösungen aus Konzentraten sind gebrauchsfertige Desinfektionstücher in Ready-to-useSystemen, wie z. B. in Flowpacks, nach Anbruch bis zu drei Monate verwendbar. ½ Keimverschleppungen vorbeugen: Während Feuchtwischbezüge eine thermische bzw. chemothermische Aufbereitung erfordern, können Einmaltücher nach ihrem Einsatz einfach entsorgt werden. Eine Gefahr der Keimvermehrung und -verschleppung entfällt. ½ das Fehlen geeigneter Hygienevorrichtungen und ½ das schlichte „Vergessen“ der Händedesinfektion. Manchmal befürchten Pflegekräfte aber auch Hautreizungen durch die Desinfektionspräparate. Durch Anwendungsstudien konnte jedoch belegt werden, dass Desinfizieren hautverträglicher ist als Waschen. Jedes Händewaschen mit Seife trocknet die Haut aus, weil mit der Seife Fett und Feuchtigkeit entzogen wird. Demgegenüber besteht der Vorteil alkoholischer Einreibepräparate darin, dass die Hautfette zwar emulgiert werden, aber auf der Haut verbleiben. Dies können allerdings nur Präparate wie z. B. Sterillium leisten, die rückfettende und hautpflegende Substanzen enthalten. Hautschutz und Hautpflege Eine nicht gepflegte Haut kann nicht sicher desinfiziert werden, kleinste Risse und Mikrotraumen stellen bereits wieder potenzielle Erregerreservoire dar. Deshalb wird in der Richtlinie zur hygienischen Händedesinfektion die Hautpflege als „berufliche“ Pflicht bewertet. Die Hände sollten mindestens vor und nach Beendigung der Arbeitsschicht sowie mehrmals am Tag, möglichst in den Arbeitspausen, mit einem Pflegeprodukt oder Hautschutzpräparat eingecremt werden. Flächendesinfektion: wirksame Barrieren gegen Keime WISSEN 11 HARTMANN PFLEGEDIENST 2/2022

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