PFLEGEDIENST 2/2022

Update Gesundheitspolitik Mehr Verantwortung? Mehr Qualifikation? Wohin bewegt sich die Pflege? Zahlreiche neue Regelungen – von Empfehlungen für Hilfsmittel bis zu spezialisierten Leistungserbringern – verändern die Pflegelandschaft. Was ist der aktuelle Stand und was ist in nächster Zeit zu erwarten? Die Pflege zu stärken ist das erklärte Ziel aller Beteiligten – von der Politik bis zu den Pflegeverbänden. Wie das in der Praxis aussieht und welche Maßnahmen sinnvoll sind, darüber herrscht dann schon weniger Einigkeit. Dies gilt auch für die neuen Regelungen und Initiativen, die in den letzten Monaten an Aktualität gewannen. Pflegekräfte dürfen „verordnen“ Eine der Maßnahmen, durch die Pflegekräfte mehr Verantwortung übernehmen sollen, ist seit Januar 2022 die im § 40 Abs. 6 SGB XI geregelte „Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte“. Nach diesem Paragrafen dürfen bestimmte Hilfsmittel von Pflegefachkräften empfohlen werden. Der Pflegebedürftige oder sein Angehöriger kann mit dieser Empfehlung dann zu einem Leistungserbringer gehen und dort die Produkte erhalten. Was zunächst gut klingt, hat aber einige Einschränkungen: Es gilt nur für den häuslichen Bereich und für ausgewählte Produktbereiche. „Und für jedes einzelne Produkt ist ein zweiseitiges Formular auszufüllen, das alle Details einschließlich einer ausführlichen Begründung enthalten muss – ein riesiger Aufwand mit zusätzlicher Bürokratie“, sagt Steffi Nawrath, Senior Managerin Regionales Krankenkassenmanagement bei der PAUL HARTMANN AG. Mehr Befugnisse für die Pflege Einen Schritt weiter geht eine Regelung, die eigentlich bereits ab dem 1. Juli 2022 gelten sollte, aber inzwischen vom G-BA, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, zumindest angestoßen wurde. Bei bestimmten medizinischen Tätigkeiten dürfen Pflegekräfte eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange Maßnahmen erfolgen sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen bei der Stomabehandlung oder beim Versorgen akuter Wunden. Der G-BA begründet dies wie folgt: „Die allgemeinen Prinzipien der Wundheilung sowie die Wundversorgung sind Gegenstand der Ausbildung einer Pflegefachkraft ... Eine entsprechend PRAXIS 16 HARTMANN PFLEGEDIENST 2/2022

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