Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Ende Juni Zahlen und Fakten zur Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen für das 1. Quartal 2017 bekannt gegeben. Ergebnis: Der erzielte Überschuss von rund 612 Millionen Euro erhöht die Finanzreserven der Krankenkassen auf rund 16,7 Milliarden Euro.
"Die gesetzliche Krankenversicherung steht auch weiterhin gut da", so der Kommentar von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Das ist Ergebnis einer sorgfältig abwägenden Gesundheitspolitik, die Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen im Blick behält und einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Politik ist gefordert, diese Entwicklung weiter zu befördern. Was mich besonders freut: Die Kassenzahlen zeigen, dass die deutlichen Verbesserungen, die wir bei der Gesundheitsförderung und in der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht haben, bei den Versicherten ankommen.
Einnahmen in Höhe von rund 58,2 Milliarden Euro standen im 1. Quartal 2017 Ausgaben von rund 57,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 4,2 Prozent und die Ausgaben insgesamt um 3,9 Prozent gestiegen. Im 1. Quartal 2016 hatten die Krankenkassen einen Überschuss von 406 Millionen Euro ausgewiesen.
Im Gesamtjahr 2016 gab es auf Basis der jetzt vorliegenden endgültigen Finanzergebnisse ein Plus von 1,62 Milliarden Euro, welches somit im Vergleich zu den vorläufigen Rechnungsergebnissen noch einmal um rund 240 Mio. Euro höher ausfiel.
Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten einen Überschuss von rund 361 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 155 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 27 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 17 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 58 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte einen Ausgabenüberhang von 6 Millionen Euro.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Moderate Ausgabenzuwächse
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2017 einen absoluten Ausgabenzuwachs von 3,9 Prozent, im 1. Quartal 2016 hatte der Zuwachs bei 4,0 Prozent, im Gesamtjahr 2016 bei 4,2 Prozent gelegen. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten lediglich bei rund 2,7 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0 Prozent (je Versicherten um 2,7 Prozent), die Verwaltungskosten um 2,3 Prozent (je Versicherten um 1,1 Prozent). Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen in hohem Maße von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.
Entwicklungen in den einzelnen, ausgewählten Leistungsbereichen
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung stiegen im 1. Quartal 2017 absolut um 3,3 Prozent (je Versicherten um 2,1 Prozent). Insgesamt erhielten die Krankenhäuser damit von den gesetzlichen Krankenkassen in den Monaten Januar bis März gut 0,6 Milliarden höhere Finanzmittel als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit dem Krankenhausstrukturgesetz auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Finanzierung der Krankenhäuser teils noch nicht vollständig finanzwirksam geworden sind.
Deutlich überproportionale Zuwächse beim Krankengeld mit einer Veränderungsrate von 7,4 Prozent (6,1 Prozent je Versicherten) sind auch auf eine niedrige Ausgangsbasis im 1. Quartal 2016 zurückzuführen, in dem die Ausgaben leicht zurückgingen. Hier ist im weiteren Jahresverlauf mit einer Abflachung zu rechnen.
Demgegenüber weisen die Ausgaben für Heilmittel (4,6 Prozent absolut) und Hilfsmittel (1,4 Prozent absolut) unerwartet niedrigere Zuwächse auf, die erheblich von den Anstiegen der Vorjahre abweichen. Bei Heilmitteln ist davon auszugehen, dass Honorarerhöhungen der Heilmittelerbringer zu erheblichen Teilen erst nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam werden.
Bei der häuslichen Krankenpflege ist nach vielen Jahren mit zumeist zweistelligen Zuwachsraten im 1. Quartal 2017 erstmals ein deutlich moderaterer Anstieg von 5,0 Prozent (je Versicherten 3,8 Prozent) festzustellen.
Bei der Hospiz- und Palliativversorgung haben die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu wesentlichen Leistungsverbesserungen beigetragen, die sich auch in deutlichen Ausgabenzuwächsen bemerkbar machen. So stiegen insbesondere die Ausgaben für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung um rund 36 Prozent und die Zuschüsse der Krankenkassen für ambulante und stationäre Hospize um rund 20 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr gab es in diesen Bereichen vergleichbar hohe Zuwächse.
Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2017 mit 2,3 Prozent absolut (1,1 Prozent je Versicherten) nicht nur in geringerem Umfang gestiegen als die Leistungsausgaben. Der Zuwachs blieb auch deutlich unterhalb des Anstiegs im Jahr 2016, als die Ausgaben aufgrund höherer Zuführungen zu den Altersrückstellungen um 5,3 Prozent (4,3 Prozent je Versicherten) angestiegen sind.