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Inkontinenz-Versorgung

BVMed fordert bundesweit einheitliches Festpauschal-System

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in einem Positionspapier ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System, das die Grundversorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellt.

von der HARTMANN Online-Redaktion

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert in einem Positionspapier ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System, das die Grundversorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicherstellt.

Der im BVMed organisierte Fachbereich "Aufsaugende Inkontinenzversorgung" (FBI-H) spricht sich in dem Positionspapier dafür aus, das Festpauschal-System so zu gestalten, dass eine individuelle Grundversorgung ohne wirtschaftliche Aufzahlungen der Patienten möglich ist.


Dazu müsse das Modell zur Berechnung des Festpauschal-Systems laut BVMed gesetzlich geregelt werden. Die aktuell nicht auskömmlichen Vertragspreise der Krankenkassen dürften bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden, da diese Aufzahlungen der Patienten bedingen. Darüber hinaus müsse die gesetzliche Grundlage regelmäßig angepasst und nach unterschiedlichen Versorgungssituationen abgestuft werden. Der Qualitätsaspekt in der Versorgung müsse durch ein verpflichtendes und einheitliches Vertragscontrolling der Krankenkassen gewährleistet werden.


Zum Hintergrund: Die Zielsetzung des Gesetzgebers war es, mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) u. a. die Versorgungssituation von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten zu verbessern. Positiv zu bewerten ist, dass die Qualitätskriterien für aufsaugende Inkontinenzprodukte im Hilfsmittelverzeichnis auf den aktuellen Stand angepasst, weitere Qualitätsaspekte im HHVG verankert worden sind und Eingang in die Verträge der meisten Krankenkassen gefunden haben. Hingegen sind die erhöhten Anforderungen in der Erstattung bisher nicht berücksichtigt worden. Seit Inkrafttreten des HHVG im März 2017 hat keine Krankenkasse die Vergütung bzw. Pauschale für saugende Inkontinenzhilfen angepasst. Einige Kassen haben die Vergütung sogar deutlich reduziert. Ein bundeseinheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System, das stetig an die aktuellen Anforderungen angepasst wird, kann hier Abhilfe schaffen und eine aufzahlungsfreie Versorgung der betroffenen Inkontinenz-Patienten gewährleisten.


Das Positionspapier direkt als PDF herunterladen: www.bvmed.de/positionen