Compliance

HARTMANN Code of Conduct

In unserem Code of Conduct finden Sie die grundlegenden Compliance-Standards der HARTMANN GRUPPE.

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der HARTMANN GRUPPE

Die Grundsatzerklärung gibt Aufschluss über unsere Strukturen und die Maßnahmen, die wir ergreifen, um in all unseren Geschäftsbereichen und den damit verbundenen Lieferketten nach ethischen, sozialen und ökologischen Maßstäben zu handeln.

Unser Menschenrechtsbeauftragter: Sebastian Grünewald (sebastian.gruenewald@hartmann.info, +49 162 245 2769).

HARTMANN Integrity Channel

Ihre Möglichkeit, Bedenken zu äußern – auch anonym

Unsere Prinzipien für den Umgang mit Hinweisen:

  • Unser Integrity Channel steht jedem offen – Meldungen können in verschiedenen Sprachen abgegeben werden.
  • Fairness und Hinweisgeberschutz sind Grundprinzipien für uns – wir behandeln Ihre Meldung unabhängig, objektiv, zeitnah und streng vertraulich.
  • Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
  • Wir nehmen sämtliche Meldungen ernst und gehen allen Hinweisen nach.
  • Sofern notwendig, werden wir angemessene Abhilfemaßnahmen festlegen und umsetzen (falls erforderlich, werden die Maßnahmen relevante Lieferanten/Geschäftspartner einschließen).
  • Wir informieren Sie über den Ausgang der Untersuchung und (falls zutreffend) über Abhilfemaßnahmen.
  • Wir tolerieren keine Vergeltungsmaßnahmen – bitte melden Sie sich, wenn Sie Repressalien erleiden.

Externe Meldestellen in Deutschland

Alternativ zur Meldung über den HARTMANN Integrity Channel können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an externe Meldestellen wenden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Bundesamt für Justiz: BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)