Das durchdachte Sortiment von HARTMANN ist optimal auf Ihre Anforderungen abgestimmt und hält mit seinem großen Produktspektrum die richtige Lösung für Sie bereit. Die Einmalprodukte werden aus qualitativ hochwertigen Materialien hergestellt. Sie besitzen nicht nur die Sanftheit von Textilprodukten, sondern ermöglichen auch eine hygienische und professionelle Pflege. Das macht den menschlichen Kontakt angenehmer und sorgt für ein Plus an Wohlbefinden bei dem zu pflegenden als auch beim pflegenden Angehörigen. Als Einmalprodukte garantieren sie zudem kosten- und zeitsparendes Arbeiten und eine bequeme Entsorgung.
Sortiment
Einmalhandschuhe
Flächendesinfektionsmittel
Schutzlätzchen
Einmalprodukte für den Wäscheschutz
Mund- & Nasenmaske
Händedesinfektionsmittel
Einmalschürzen
Waschbarer, wiederverwendbarer Wäscheschutz
Erstattungsfähigkeit
Wenn Ihr Kunde einen Pflegegrad hat, besitzt er einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 € im Monat (§40 Abs. 2 SGB XI).
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
- Pflege zu Hause und nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung
- Mindestens eine private Pflegeperson (z. B. Familienmitglied, Betreuer, ... )
Für die Pflegehilfsmittel ist kein „Rezept“ des Arztes erforderlich. Sie können mit den von uns zur Verfügung gestellten Formularen die Pflegehilfsmittel direkt bei der Pflegekasse für Ihren Kunden beantragen.
Sollten Sie keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, können Sie in unserem Online-Shop Pflegehilfsmittel wie Mundschutzmasken, Desinfektionsmittel und Krankenunterlagen kontaktlos und bequem online auf private Rechnung bestellen.
Auch wenn der pflegende Angehörige noch keinen Pflegegrad haben sollte, kann es für den pflegenden Angehörigen sinnvoll sein, diese Produkte in den Alltag einzubinden, um allen Beteiligten ein sicheres und besseres Gefühl zu geben.