PflegeDienst 1/2019

Fragt man die Deutschen, ob ihre bisherigen Anstrengungen zur Altersvorsorge ausreichend waren, dann sagen knapp 30 Millionen „Ja“ und rund 26 Millionen „Nein“, der Rest ist sich nicht sicher. Es gibt also Nachholbedarf. Stellt sich dann die Frage, in welcher Form die Altersvorsorge erfol- gen sollte. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Drei Säulen für einen sicheren Lebensabend. Hilfreich ist zunächst ein Blick auf den grundsätz- lichen Aufbau der deutschen Altersversorgung: 7 7 Da ist zum einen die gesetzliche Rentenversi- cherung, in die alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einbezahlen. Ihr Rentenniveau wird aufgrund des demografischen Wandels wohl nicht dauerhaft aufrechtzuerhalten sein. 7 7 Die zweite Säule stellt die private Altersvorsorge dar. Die können z. B. Riesterverträge sein, aber auch Fondssparpläne oder Immobilien. 7 7 Die dritte Komponente bildet schließlich die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Der Grundgedanke hinter allen Konzepten dieser Vor- Und die Rente zahlt der Chef Jeder weiß, dass er eigentlich selbst etwas für das Alter tun sollte, aber nur die wenigstens machen es. Unter den zahlreichen Optionen ist die betriebliche Altersvorsorge eine der interessantesten, insbesondere nach den letzten gesetz- lichen Neuerungen. Ausführliche In- formationen zur betrieblichen Al- tersvorsorge gibt es auch bei der Deutschen Ren- tenversicherung unter http://bit. ly/2C9cRKg Rechenbeispiel Gehaltsumwandlung in Euro ohne bAV mit bAV Bruttogehalt 3.500 3.500 Umwandlung in bAV – 233 bAV-Beitragsanteil Arbeitgeber – 35 Steuern 279 229 Sozialversicherungbeiträge 694 648 Nettoauszahlung 2.527 2.390 Gesamt- sparbetrag 268 Euro Nettoaufwand 137 Euro sorgeform ist es, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für dessen Rentenalter die Zahlung einer Pension zusagt. Wie dies im Detail gestaltet wird, dafür gibt es zahl- reiche Möglichkeiten. Zwei Konzepte definieren die beiden Pole: Zum einen kann ein Arbeitgeber als Zusatzleistung für seine Mitarbeiter diesen eine Pension für die Zeit nach dem Erwerbsleben zusagen und die Mittel dafür aus eigener Tasche zurücklegen. Möchte er dies nicht tun, hat jeder Arbeitnehmer zum anderen einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohns oder Gehalts in eine betrieb- liche Altersversorgung umzuwandeln, die der Arbeit- geber für ihn abschließen muss. Wie läuft das alles in der Praxis ab? Übernimmt die Firma die Zusage allein, hat der Arbeitnehmer nichts weiter zu tun. Anders sieht es beim Thema Gehaltsumwandlung aus, denn hier fördert der Staat die Rentenzusage. Während aber bei Riester oder dem Bausparen ein direkter Zuschuss gewährt wird, ergibt sich bei der betrieblichen Alters- vorsorge der Vorteil daraus, dass bestimmte Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Bietet ein Arbeitgeber seinen Angestellten eine bAV an, so hat er die freie Auswahl, in welcher Form die Altersvorsorge gestaltet wird. Er darf auch wählen, mit welchem Anbieter, also z. B. welcher Versicherungsgesellschaft, er die bAV organisieren möchte. Sind die Rahmenbedingungen geklärt, kann der Arbeitnehmer nun festlegen, wie viel seines Bruttogehalts er in die bAV einbringen möchte. Die Grenze liegt bei 4 % der sogenannten Beitragsbe- messungsgrenze (BBG), die aktuell im Westen bei 6.700 bzw. im Osten bei 6.150 Euro monatlich liegt. Damit ergibt sich ein Maximalbetrag von 268 bzw. 246 Euro pro Monat, der umgewandelt werden kann – und das unabhängig vom Einkommen! 18 HARTMANN PflegeDienst 1/2019 Fit & erfolgreich

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