Ob Händedesinfektion, Schutzkleidung oder steriler Verbandswechsel – Pflegeeinrichtungen sind gefordert, Bewohner vor Infektionen zu schützen. Ob die Hygieneanforderungen erfüllt sind, spielt auch in den stationären Qualitätsprüfungen eine wichtige Rolle.
Bewohnerinnen und Bewohner müssen ausreichend vor Infektionen geschützt werden. Das fordern das Heimgesetz (§ 11, Abs. 9), das Infektionsschutzgesetz (§ 36) und auch das SGB V im Rahmen des Qualitätsmanagements (§ 135a). Dabei sollen Infektionsrisiken in Pflegeeinrichtungen minimiert werden – für die Bewohner, aber auch für die Beschäftigten. Dazu ist es erforderlich, dass die „einschlägigen Anforderungen der Hygiene“ eingehalten werden, aber auch Hygienepläne erstellt und schriftlich festgelegt werden.
Ob dies in den Pflegeeinrichtungen ausreichend gelingt, wird auch in den Qualitätsprüfungen bewertet. Denn in der neuen Prüfrichtlinie ist klar geregelt, dass die Einhaltung grundlegender Hygieneanforderungen durch den MD geprüft wird. Doch was heißt das genau?
Welche Hygieneanforderungen werden geprüft?
Die Hygiene wird bei den neuen Qualitätsprüfungen im Rahmen des Qualitätsbereichs 5 („Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen“) beurteilt. Der spezielle Qualitätsaspekt lautet „5.3 Einhaltung von Hygieneanforderungen“. Bei dieser Beurteilung lassen die Prüfer vor allem ihre Beobachtungen einfließen, die sie während der individuell personenbezogenen Prüfung gemacht haben. Hier schauen sie, ob die Pflegenden sich hygienisch einwandfrei verhalten, wenn sie die Bewohner unterstützen, insbesondere bei
- Kontinenzverlust, Kontinenzförderung
- Körperpflege
- Wundversorgung
- Versorgung besonderer medizinisch-pflegerischer Bedarfslagen, zum Beispiel beim Absaugen oder bei der Stomaversorgung.
Aber auch bei den Wegen durch die Einrichtung beobachten die Prüfer, wie die Mitarbeitenden mit den Hygieneanforderungen umgehen, und beziehen diese Feststellungen in die Beurteilung mit ein.
Die Prüfer des MD orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert Koch-Institut (RKI). Das RKI gibt regelmäßig aktualisierte Leitlinien heraus, die als verbindliche Grundlage und Standard für eine gute Infektionsprävention in Kliniken und Pflegeheimen dienen.
Was müssen die Pflegenden beachten?
Wie können Einrichtungen sich vorbereiten?
Bei den Qualitätsprüfungen hatte die Umsetzung von Hygienekonzepten schon immer einen großen Stellenwert. Das ist so geblieben – auch wenn sich durch die Corona-Pandemie der Blick auf das Thema Hygiene nochmal verschärft hat.
Einrichtungen müssen Sorge tragen, dass die Voraussetzungen für eine gute pflegerische Qualität und ein gutes Hygienemanagement stimmen, sodass eine optimale Infektionsprävention gewährleistet werden kann, zum Beispiel:
- Ist die fachliche Anleitung und Überprüfung körperbezogener Pflegemaßnahmen von Mitarbeitenden ohne pflegerische Ausbildung durch Pflegefachpersonen nachvollziehbar gewährleistet?
- Gibt es ein Hygienehandbuch, in dem das Hygienemanagement klar beschrieben ist? (z.B. Wird die Durchführung der innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen regelmäßig überprüft? Sind diese Verfahrensanweisungen den Mitarbeitenden auch bekannt? Sind alle Desinfektionsmittel vorhanden, die im Desinfektionsplan definiert sind? etc.)
- Liegen geeignete Standards/Verfahrensabläufe zum Umgang mit MRSA und zur Sicherstellung entsprechender Hygieneanforderungen vor?
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