Arzt gibt Patient die Hand - Gesundheitskiosk Arzt gibt Patient die Hand - Gesundheitskiosk

Gesundheitskioske – für eine gute Versorgung vor Ort

Die Beratung von Patienten in sozial benachteiligten Regionen mit niederschwelligen Angeboten zu unterstützen, ist der Zweck von Gesundheitskiosken. Langfristig sollen bundesweit über 1000 solche Kioske entstehen, so der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. 

Regierung plant bundesweit 1000 Gesundheitskioske

„Gesundheit ist eine der wichtigsten sozialen Fragen des 21. Jahrhunderts. Auch unter wirtschaftlichem Druck muss es uns gelingen, in einer alternden Gesellschaft das Solidarsystem zusammenzuhalten. Deshalb darf in Deutschland weder der Geldbeutel noch der Wohnort über die Behandlung von Patientinnen und Patienten entscheiden. Gesundheitskioske können dabei einen entscheidenden Unterschied machen", sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Selbst in strukturell schwachen Gebieten sollen alle die Möglichkeit haben, schnell und kompetent in Gesundheitsfragen beraten zu werden und unbürokratisch Hilfe zu erhalten. Beratung, Vermittlung und vorbeugende Maßnahmen sind Beispiele für die Lücken im System, die so in benachteiligten Regionen geschlossen werden sollen.“

Basierend auf einer Vereinbarung des Koalitionsvertrags der Ampel brachte Lauterbach dafür im August eine Gesetzesintiative ein, auf deren Basis langfristig bis zu 1000 solche Gesundheitskioske aufgebaut werden sollen – also ein Kiosk pro 80.000 Einwohner. Initiiert werden die Kioske von den Kommunen und primär finanziert von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Das zeichnet einen Gesundheitskiosk aus

Arzt untersucht Baby im Gesundheitskiosk

Insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadteilen sollen Gesundheitskioske für eine niedrigschwellige Beratung sorgen.

Dabei ist es ihre Aufgabe, gerade die Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu fördern. Dazu dient unter anderem eine Individuelle Beratung zur Unterstützung eines für die Gesundheit förderlichen Lebensstils.

Die weiteren Aufgaben eines Kiosks

Icon Vermittlung
Vermittlung
Die Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung und Anleitung zu deren Inanspruchnahme
Icon Beratung
Beratung
Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung
Icon Koordinierung
Koordinierung
Die Koordinierung der erforderlichen Gesundheitsleistungen und die Anleitung zu deren Inanspruchnahme 
Icon Unterstützung
Unterstützung
Die Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten
Icon Netzwerk
Netzwerk
Die Bildung eines sektorenübergreifenden Netzwerkes
Icon Routineaufgaben
Routineaufgaben
Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben wie z. B. Blutdruck und Blutzucker messen, Verbandwechsel, Wundversorgung und subkutane Injektionen – veranlasst von Ärzten 

Die Pioniere in Hamburg

Gesundheitskiosk Hamburg-Billstedt

Eines der ersten Projekte ist der Gesundheitskiosk im Hamburger Stadtteil Billstedt. Dort berät akademisch geschultes Personal in allen Gesundheitsfragen – und das ohne Terminvorgabe und in acht Sprachen von Deutsch bis Arabisch.

Besonderer Wert wird dabei auf eine gute Vernetzung innerhalb des Stadteils gelegt: mit Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen und den Krankenkassen. Insgesamt sind mehr als 140 Akteure aus dem Sozialraum in Billstedt und Horn eingebunden.

Sogenannte Gesundheitslots:innen begleiten die Menschen von der Geburt bis zum Hospiz – und das auch in schwierigen Situationen wie bei Krebserkrankungen, seelischen Leiden oder vor und nach einer Schwangerschaft. Ein breites Kursprogramm umfasst Angebote für alle Altersgruppen und orientiert sich an zentralen Gesundheits- und Lebenssituationen. So gibt es Kurse und Vorträge für chronisch Kranke und pflegende Angehörige, für Herzpatienten und Diabetiker und für Kinder und (werdende) Eltern. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Ernährungsberatung.

Digitale Lösungen unterstützen das Angebot vor Ort, zum Beispiel mit einer Videosprechstunde und der elektronischen Gesundheitsakte.

Wer leitet einen Gesundheitskiosk?

Für die Leitung eines Gesundheitskiosks werden examinierte Pflegefachkräfte gefordert.

Perspektiv kommen – im Sinne von Community Health Nursing (CHN) – auch Pflegefachkräfte wie Gesundheits- und Kinder-Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Pflegefachfrauen und -männer mit Heilkundekompetenz in Betracht.

Wer ist wofür zuständig bei der Einrichtung eines Gesundheitskiosks?

Der Gesetzesentwurf sieht das Initiativrecht zur Errichtung eines Kioskes bei den Kommunen, d. h. Städte und Gemeinden entscheiden eigenständig, ob und wo sie einen Gesundheitskiosk errichten möchten. Sie können anschließend von den Krankenkassen den Abschluss eines schiedsamtsfähigen Vertrages über die Einzelheiten verlangen.

Sicherzustellen ist eine enge Kooperation mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), z. B. bei der Durchführung von Impfungen in den Räumlichkeiten des Kiosks.

Die Krankenkassen unterstützen den Aufbau der Gesundheitskioske in den Kommunen über die Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“. Auch die Landesverbände der Krankenkassen haben ihre Aufgaben. Sie sind verpflichtet, Kommunen und den ÖGD bei der Errichtung der Kioske zu unterstützen, z. B. auch mit Hilfe von bereitgestellten Bussen. Auf die bestehenden Beratungsstrukturen (der Pflegeversicherung, insbesondere die Pflegestützpunkte) und Servicestellen, soll bei Bedarf hingewiesen und ggf. dorthin vermittelt/begleitet werden.

Allerdings gilt die Verpflichtung der Kassen zur Unterstützung nur dann, wenn die Kommune der Daseinsvorsorge nachkommt und sich insbesondere auch finanziell am Gesundheitskiosk beteiligt.

Und ganz wichtig: Der Erfolg des Programms und die Qualität der Kioske soll regelmäßig evaluiert werden.

Impfung im Gesundheitskiosk

Die geplante Finanzierung

Grafik Finanzierung der Gesundheitskioske

Das Finanzierungskonzept sieht eine Beteiligung sowohl der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vor als auch der Kommunen.

Weitere Sozialleistungsträger wie z. B. die Rentenversicherung können sich zusätzlich finanziell beteiligen.

Individueller Austausch mit unseren Gesetzgebungs-Experten gewünscht?

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Steffi Nawrath

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