Qualitätsprüfrichtlinie für stationäre Pflegeheime

Die früher vom MD vergebenen Pflegenoten standen jahrelang in der Kritik, weil Qualitätsmängel nicht klar erkennbar waren. 2019 wurden sie durch neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) abgelöst, die für mehr Transparenz bei der Bewertung der Arbeitsqualität von Alten- und Pflegeheimen sorgen sollen. Erfahren Sie hier mehr über den Aufbau der QPR-Richtlinie.

von der HARTMANN Online-Redaktion

Hintergrund der aktuellen Reform ist, dass die bisherige Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten ist, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegequalitätsausschuss – ein gemeinsames Gremium von Pflegekassen und Leistungserbringern – eingerichtet und ihn beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln.

Dazu hat der Pflegequalitätsausschuss das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen beauftragt, Vorschläge für eine Reform zu erarbeiten und konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und -darstellung zu entwickeln. Am 9. November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag, die neu entwickelten Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) Ende 2019 umzusetzen.

Die drei Bausteine der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien

Zielsetzung der Neuentwicklung war, das System so zu gestalten, dass sich Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch potenzielle Mitarbeiter „fundiert und objektiv über Pflegeeinrichtungen informieren können“, wie Andreas Westerfellhaus dazu feststellte.

Dementsprechend basieren die Qualitätsdarstellung zukünftig auf drei Säulen:

  • auf den Ergebnissen von Qualitätsindikatoren, die die Heime selbst erheben, also einer internen Bewertung,
  • auf ausgewählten externen Qualitätsprüfergebnissen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) bzw. den Prüfdienst der PKV nach einem neuen Verfahren
  • und auf allgemeinen Informationen zur Einrichtung.

Was bedeutet der „Indikatorenansatz“?

Stationäre Einrichtungen sollen im Abstand von sechs Monaten Informationen zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner – sogenannte Ergebnisindikatoren – erheben und sie an die Datenauswertungsstelle (DAS) zur Auswertung übermitteln. Dabei wird beispielsweise erfasst, wie mobil und selbstständig die einzelnen Bewohner sind, wie viele Bewohner wie oft an Dekubitus oder an den Folgen von Stürzen leiden und anderes mehr.

Nach Auswertung und Prüfung durch die DAS werden die Ergebnisindikatoren jeder Einrichtung mit den Daten aller Heime bundesweit verglichen. Die Zuordnung einer Qualitätsbewertung erfolgt mithilfe von Referenzwerten und einer fünfstufigen Systematik: Die Ergebnisqualität liegt

  • weit über dem Durchschnitt
  • leicht über dem Durchschnitt
  • nahe beim Durchschnitt
  • leicht unter dem Durchschnitt
  • weit unter dem Durchschnitt

Die Einrichtung erhält dann von der DAS einen Bericht darüber, ob sie besser oder schlechter als der Durchschnitt ist, sowie Hinweise für Verbesserungsbedarf. Dieser Bericht geht auch an den MD für die externe Qualitätsprüfung.

Wie die DAS prüft

Durch den Indikatorenansatz sollen die Einrichtungen im Hinblick auf die Qualitätstransparenz mehr Verantwortung übernehmen. Um nun aber auch die Akzeptanz der erhobenen Daten in der Öffentlichkeit zu erhöhen, erfolgen durch die DAS zwei Plausibilitätskontrollen.

Eine erste Kontrolle findet bei der statistischen Auswertung statt. Dabei wird die Stimmigkeit der Angaben der Pflegeeinrichtung überprüft.

Eine weitere Prüfung findet dann im Rahmen der externen Prüfung durch den MD statt. Dabei wird anhand einer Stichprobe bei sechs Bewohnern überprüft, ob die Angaben der Einrichtung auch den tatsächlichen Feststellungen vor Ort entsprechen.

Die neue Qualitätsprüfung Schritt für Schritt

Schritt 1: Beurteilung der personenbezogenen Versorgung

Erfassung mit „Prüfbogen A“ Beurteilung der personenbezogenen Versorgung.

Pfleger mit Senior am Bett sitzend
Qualitätsbereich 1
Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung (Mobilität, Ernährung, Kontinenz, Körperpflege)
Seniorin erhält Tablette von Pflegerin
Qualitätsbereich 2
Unterstützung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Schmerzmanagement, Wundversorgung u. a.)
lachende Seniorengruppe am Tisch mit Pflegerin
Qualitätsbereich 3
Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und Förderung sozialer Kontakte (Kommunikation, Tagesstrukturierung u. a.)
Seniorin depressiv
Qualitätsbereich 4
Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen (Pflegeüberleitung, herausforderndes Verhalten, FEM
u. a.)

Schritt 2: Beurteilung der Versorgung auf Einrichtungsebene

Erfassung mit „Prüfbogen B“ Beurteilung auf Einrichtungsebene > anschließende Plausibilitätsprüfung anhand „Prüfbogen C“.

Pflegerinnen vor Wandplänen
Qualitätsbereich 5
Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen (Hygiene, Hilfsmittel u. a.)
Beratungsgespräch
Qualitätsbereich 6
Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement)

Schritt 3: Zusammenführung der Feststellungen im Teamgespräch

Erfassung mit „Prüfbogen B“ Beurteilung auf Einrichtungsebene und „Prüfbogen C“ Gesamtergebnis der Plausibilitätskontrolle.

Schritt 4: Abschlussgespräch

  • zwischen MD-Team und Vertretern der Einrichtung
  • Würdigung fachlicher Stärken und Benennung festgestellter Qualitätsdefizite
  • Beratung, anhand welcher Maßnahmen die Versorgungsqualität der Bewohner verbessert werden kann.

Was ist neu an der externen Qualitätsprüfung?

Grundsätzlich basiert die externe Bewertung der Pflegequalität durch den MD wie bisher auf der Inaugenscheinnahme von Bewohnern sowie dem persönlichen Gespräch mit ihnen. Inhaltlich und strukturell gibt es aber umfangreiche Änderungen. Zukünftig rücken die tatsächliche Versorgungsqualität der Bewohner und die Fachlichkeit der Pflege deutlich stärker in den Vordergrund.

Entscheidend für die Bewertung ist, ob der Einzelne von der Einrichtung so unterstützt wird, wie es seinem individuellen Bedarf entspricht.

Die neue Systematik der Prüfung umfasst vier Schritte:

  1. Zunächst verschaffen sich die MD-Mitarbeiter einen persönlichen Eindruck von ausgewählten Bewohnern. Erfassung mit Prüfbogen A: Beurteilung der personenbezogenen Versorgung, Qualitätsbereiche 1-4
  2. Anschließend beurteilen sie die Versorgung auf Einrichtungsebene. Erfassung mit Prüfbogen B: Beurteilung auf Einrichtungsebene, Qualitätsbereiche 5-6, und Prüfbogen C: Gesamtergebnis der Plausibilitätskontrolle
  3. Danach werden alle Feststellungen aus Prüfbogen B und C im Rahmen eines Teamgespräches zusammengeführt.
  4. Zum Abschluss findet ein konstruktives Gespräch zwischen MD-Team und Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtung statt, bei dem die Prüfer die fachlichen Stärken der Einrichtung würdigen, festgestellte Qualitätsdefizite benennen und ggf. Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung geben.

Kompetenz der Pflegefachkräfte ist gefragt

Die externen Qualitätsprüfungen, die Anfang November 2019 starteten, bringen für stationäre Pflegeheime einige Neuerungen mit sich: Das Hauptaugenmerk liegt nicht mehr wie bisher auf der Dokumentation, sondern auf der Fachlichkeit der Pflege und auf den Gesprächen mit Bewohnern und Fachkräften. „Auf diese Gespräche sollten die Einrichtungen ihre Mitarbeiter gezielt vorbereiten“, empfiehlt Birgit Fiedler, HARTMANN Fachberaterin Inkontinenz und Hygiene.

Was aber können Einrichtungen im Vorfeld tun, damit sich ihr Fach- und Pflegepersonal auf die Situation während der Qualitätsprüfung, die einen Tag zuvor angekündigt werden muss, einstellen kann? „Es ist sinnvoll, Mitarbeiter im Vorhinein mit dem Ablauf der externen Prüfungen vertraut zu machen“, betont Fiedler. So können sie kompetent das Gespräch über die einzelnen Bewohner mit dem MD-Team führen.

Für die Vorbereitung der Pflegekräfte ist es unerlässlich, den Weiterbildungsbedarf zu identifizieren. Dazu sollten Pflegedienstleitungen die Prüfbögen im Vorfeld intensiv studieren, um beurteilen zu können, bei welchen Themen das Fachpersonal sicher sein muss und welche Kompetenzen in der MD-Prüfung gefordert werden. So können frühzeitig Aufgabengebiete identifiziert werden, bei denen Pflegekräfte Weiterbildungsbedarf haben, und entsprechende Schulungen für sie angeboten werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, sich an Hersteller von Pflegehilfsmitteln zu wenden. So kann HARTMANN als zuverlässiger und kompetenter Partner der Pflege stationären Einrichtungen bei der Weiterbildung ihrer Pflegekräfte in zwei außerordentlich wichtigen Pflegebereichen – Inkontinenz und Hygiene – unterstützend zur Seite stehen.

Öffentliche Qualitätsdarstellung für mehr Vertrauen

Die Ergebnisse der externen Prüfung bilden zusammen mit den intern erhobenen Qualitätsindikatoren und allgemeinen Informationen zur Einrichtung – von der Ausstattung der Zimmer bis zur Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln – die neue Qualitätsdarstellung.

Um den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen dabei entgegen zu kommen, sind drei verschiedene Darstellungsformen vorgesehen: Das Standarddokument mit Überblick und Erläuterungen zu den verschiedenen Ergebnissen der Bewertungen, ein webbasiertes Informationsangebot und darauf aufbauend ein individuell gestaltbares Dokument. Mit Hilfe von Symbolen (Punkte) wird dargestellt, wie sich die Einrichtung vom Durchschnitt – positiv oder negativ – abhebt.

Den Verbrauchern wird so auf den Internseiten der Pflegekassen eine Vielzahl an Informationen von Prüfdiensten, der DAS und den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, aus denen sie nach eigenen Prioritäten Informationen über Einrichtungen auswählen, filtern und vergleichen können.

Man erwartet, dass erste Prüfergebnisse ab Anfang 2020, erste Indikatorenergebnisse ab Mitte 2020 im Internet verfügbar sein werden

Beispiele, wie HARTMANN die Pflege unterstützt

Bei der Vorbereitung Ihrer Pflegekräfte auf die externen Prüfungen und Fachgespräche kann HARTMANN Ihnen helfen, die Anforderungen kennen zu lernen und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Hier nur einige Beispiele mit ausgewählten Leitfragen aus den Bereichen Inkontinenz- und Hygiene­management – und welche Angebote von HARTMANN die Einrichtung unterstützen.

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