Hintergrund der aktuellen Reform ist, dass die bisherige Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten ist, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Deshalb hat der Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Pflegequalitätsausschuss – ein gemeinsames Gremium von Pflegekassen und Leistungserbringern – eingerichtet und ihn beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte ein neues Prüfverfahren und eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu entwickeln.
Dazu hat der Pflegequalitätsausschuss das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (aQua-Institut) in Göttingen beauftragt, Vorschläge für eine Reform zu erarbeiten und konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und -darstellung zu entwickeln. Am 9. November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag, die neu entwickelten Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) Ende 2019 umzusetzen.