Das Einmaleins der Inkontinenzberatung
- Dauer
- 120 Minuten
- Themen
- Inkontinenz
Der GKV-Spitzenverband hat die Verträge für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 78 Abs. 1 SGB XI in Verbindung mit § 127 SGB V bundesweit für alle Leistungserbringer zum 01.07.2024 gekündigt.
Mit Ausnahme des DAV-Vertrages: Bei diesem ist die Kündigung offiziell erst zum 30.09.2024 wirksam. Zum Zeitpunkt der Webinaraufnahme befand sich der GKV-Spitzenverband mit dem DAV in einem Verhandlungsprozess, für den ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde. Zwischenzeitlich haben sich beide Parteien auf eine Friedenspflicht geeinigt. Das bedeutet, dass der ursprünglich zum 30.09.2024 gekündigte Vertrag für DAV-Mitglieder nun mindestens bis zum 31.12.2024 gültig bleibt.
Was das für Sie bedeutet und welche neuen Möglichkeiten und Chancen Sie als Leistungserbringer haben, wollen wir gemeinsam genauer unter die Lupe nehmen. Unter anderem sind folgende Fragen zu klären:
Dieses Webinar auf Abruf richtet sich an Fachkräfte im Bereich Apotheke.