Das Einmaleins der Inkontinenzberatung
- Dauer
- 120 Minuten
- Themen
- Inkontinenz
Der GKV Spitzenverband hat die Verträge für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gekündigt und 2024 neue Verträge abgeschlossen. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie in unserem Webinar.
Der GKV Spitzenverband hat die Verträge für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel nach § 78 Abs. 1 SGB XI in Verbindung mit § 127 SGB V für die sonstigen Leistungserbringer gekündigt.
Damit Leistungserbringer weiterhin ihre Kundinnen und Kunden in der Häuslichkeit auch ab Juli 2024 versorgen können, müssen sie den Beitritt zu einem der neuen Verträge erklären, die der GKV Spitzenverband zwischenzeitlich abgeschlossen hat. Unser Webinar bietet Ihnen einen tieferen Einblick in die Verträge.
Wir schauen uns mit Ihnen gemeinsam an, was die Neuerungen sind, aber auch was gleich bleibt. Welche Prozesse müssen angepasst werden, um weiterhin vertragskonform versorgen zu können? In welchem Turnus darf ich versenden und abrechnen? Welche Produkte darf ich im Rahmen der neuen Verträge abgeben? Darf ich Pflegehilfsmittel mit anderen Hilfsmitteln (z.B. Inkontinenzmaterialien) gemeinsam versenden?
Diese und weitere Fragestellungen erörterten im Webinar Ende Mai 2024 die HARTMANN Experten.